Mindestlohn in Ungarn angehoben
Die ungarische Regierung verkündete "Regierungsverordnung Nr. 508/2023 vom 20. Dezember 2023 über die Einführung eines verbindlichen Mindestlohns (Mindestlohn) und eines garantierten Mindestlohns".
1. "Grundentgelt für Vollzeitbeschäftigte" Der obligatorische Mindestbetrag (Mindestlohn) für die Vollzeitbeschäftigung ab dem 1. Dezember 2023 beträgt 266.800 HUF, wenn der Monatslohn zugrunde gelegt wird 61 340 HUF bei Anwendung von Wochenlöhnen, 12 270 HUF bei Anwendung von Tageslöhnen und 1534 HUF bei Anwendung von Stundenlöhnen."
2. als Grundlohn für Arbeitnehmer festgesetzt werden, die in Berufen beschäftigt sind, die mindestens eine Sekundarschulbildung oder eine sekundäre Berufsausbildung erfordern Garantierter Mindestlohn bei Vollzeitleistung ab dem 1. Dezember 2023 326.000 HUF bei Anwendung eines Monatslohns, 74.950 HUF bei Anwendung des Wochenlohns, 14.990 HUF bei Anwendung des Tageslohns und 1874 HUF bei Anwendung des Stundenlohns."
In den Rechtsvorschriften heißt es außerdem:
DIE VERORDNUNG GILT FÜR ALLE ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER.
Regierungsbeschluss tritt am 1. Dezember in Kraft. In Absatz 4 heißt es, dass die Bestimmungen der Verordnung wird erstmals auf die Lohnermittlung für den Monat Dezember 2023 angewandt.
2. als Grundlohn für Arbeitnehmer festgesetzt werden, die in Berufen beschäftigt sind, die mindestens eine Sekundarschulbildung oder eine sekundäre Berufsausbildung erfordern Garantierter Mindestlohn bei Vollzeitleistung ab dem 1. Dezember 2023 326.000 HUF bei Anwendung eines Monatslohns, 74.950 HUF bei Anwendung des Wochenlohns, 14.990 HUF bei Anwendung des Tageslohns und 1874 HUF bei Anwendung des Stundenlohns."
In den Rechtsvorschriften heißt es außerdem:
DIE VERORDNUNG GILT FÜR ALLE ARBEITGEBER UND ARBEITNEHMER.
Regierungsbeschluss tritt am 1. Dezember in Kraft. In Absatz 4 heißt es, dass die Bestimmungen der Verordnung wird erstmals auf die Lohnermittlung für den Monat Dezember 2023 angewandt.