Corona in Ungarn
***Update 02.06.2021***
Mit einer Geschäftseinladung gelangen Sie problemlos und ohne Impfung über die Grenze, senden Sie dazu bitte folgende Informationen an:
notar@immocenter-ungarn.de
- Objekt-Nummern die Sie sich anschauen möchten
- Tag der Einreise
- Name und Vorname
- Geburtsort und Datum
- jetzige Meldeadresse in Deutschland
- Ausweisnummer
***Update 02.01.2021***
WICHTIG: Sollten Sie ernsthaft mit dem Gedanken spielen eine Immobilie in Ungarn als Dauerwohnsitz zu erwerben, so empfehlen wir Ihnen zeitnah zu handeln!
Hintergrund ist der, dass gewisse Komitate (ungarische Bundesländer) damit beginnen, die notwendigen Wohnkarten für einen dauerhaften Aufenthalt an berechtigte Ausländer nur noch auszustellen, wenn eine Abmeldebescheinigung des Hauptwohnsitzes aus dem Heimatland vorliegt.
Hierdurch wird - eher früher als später - ein beliebtes Hintertürchen für viele Deutsche geschlossen werden, welches noch einige Bequemlichkeiten mit sich brachte. (Bspl. Bankkonto, KFZ-Zulassung, Handyverträge, eventl. deutsche Krankenkasse und alle "Institutionen", die eine deutsche Meldeadresse verlangen.)
Das betrifft NICHT den Hauserwerb (Sie können so viele Häuser in Ungarn kaufen wie Sie wollen...), es betrifft das Dauerwohnrecht, wenn Sie sich dauerhaft länger als 3 Monate pro Jahr in Ungarn aufhalten (Ungarn kennt keinen Zweitwohnsitz)
***Update 17.11.2020***
Wir führen gerne für Sie Live-Video Hausbesichtigungen im Komitat Zala durch, selbst wenn Ihre Wunsch-Immobilie bei uns NICHT gelistet ist!
Im Falle eines unwiderruflichen Kaufangebots Ihrerseits senden wir Ihnen einen aktuellen Grundbuchauszug und den Kaufvertragsentwurf zu.
Sie können bereits nach der Vertragsunterzeichnung mit unserem Rechtsanwalt per Skype-Konferenz dann eine Adresskarte beantragen und mit Genehmigung der Polizei kann das Einreiseverbot dann wegen einem dringenden geschäftlichen Termin aufgehoben werden.
***Update 17.10.2020***
Geschäftsreisende können mit entsprechenden Nachweisen, das sie geschäftlich in Ungarn zu tun haben, bzw. Inhaber einer Firma in Ungarn sind, können auch weiterhin für 48 Stunden ohne Quarantäne ein- und ausreisen. Wichtig sind die richtigen formellen Schreiben und Nachweise über die Geschäftstätigkeit. (Alle Papiere sollten direkt zur Hand sein bei der Grenzkontrolle). Einen entsprechenden Antrag können wir für Sie erstellen.
Personen, die zum Beispiel zur Pflege von hilfsbedürftigen Menschen nach Ungarn reisen müssen, Besuche zu einer Hochzeit, zur Taufe, zu Beerdigungen, Gericht, Behördengänge sind ebenfalls mit einer Sondergenehmigung durchführbar. Entsprechende Belege sollten schriftlich zur Hand sein.
Arztbesuche, Zahnarztbesuche, die durch eine ärztliche Bescheinigung als notwendig bestätigt werden, sind ebenfalls gestattet. Hierzu muss der Arzt, Zahnarzt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und durch Stempel und Unterschrift bestätigen. Danach muss man die Genehmigung bei ugyintezes.police.hu (email Adresse) erfragen und dann auch schriftlich zurückerhalten. Hier muss auch die Dauer der Behandlung berücksichtigt werden.
Ausländer mit entsprechender Aufenthaltsbescheinigung, die in Ungarn ihren ständigen Wohnsitz haben werden wie ungarische Bürger behandelt und dürfen einreisen unter Einhaltung der entsprechenden Quarantänevorschrift. (10 Tage Regel oder aber 2x negativer Coronatest in Ungarn) – Die Kosten hierfür muss man selber tragen. Der Sonderstatus der Adresskarte und Registrierungskarte ist ebenfalls angemerkt.
Rückreisende Ungarn können einreisen und müssen sich in eine 10-tägige Quarantäne begeben oder aber einen zweifachen COVID-19 Test absolvieren. Der Test muss jedoch in Ungarn durchgeführt werden. Ausländische Tests werden nicht anerkannt.
Ausländischen Bürgern, die keinen triftigen Grund haben nach Ungarn einzureisen (wie oben angegeben), wird die Einreise nach Ungarn verweigert.
Kauf:
Aufgrund der Reise-Beschränkungen hat die ungarische Rechtsanwaltskammer nun auch Kaufvertrags-Abwicklungen per Skype-Konferenz zugelassen. Dabei korrespondiert der Rechtsanwalt / Notar mit dem Käufer / Verkäufer per Skype und liest so den Kaufvertrag vor. Die Originalunterschriften werden anschließend auf dem klassischen Postweg ausgetauscht. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne auch telefonisch.
Einreise nach Kauf:
Sie können als Hauskäufer nach Ungarn einreisen, wenn Sie Ihre Wohnkarte vorher online beantragen. Unser Rechtsanwalt hat detailliert die Vorgehensweise anhand des Komitates Zala zusammengefasst:
. . . Eine Registrationskarte/Wohnkarte bekommt man nicht automatisch mit dem Kauf einer Immobilie, man muss es beim Ausländeramt persönlich in Zalaegerszeg beantragen.
Natürlich nicht nur der Hauseigentümer kann Registrationskarte/Wohnkarte beantragen, sondern auch solche Personen (Familienmitglieder, Verwandten oder einfache Gäste) können Registrationskarte/Wohnkarte bekommen, die dazu die Zustimmung des Hauseigentümers haben.
Jetzt ist wegen der Coronavirus-Epidemie das Ausländeramt grundsätzlich zu, aber es wurde eine Online-Plattform eingertichtet, auf der Ausländer online eine Registrationskarte / Wohnkarte beantragen können.
Hier die Links zur Antragstellung für Registrationskarte / Wohnkarte:
https://enterhungary.gov.hu/eh/
https://enterhungary.gov.hu/eh/assets/hu-enter-hungary.pdf
https://enterhungary.gov.hu/eh/tajekoztato/hu/okmanyegtregigegyeb
Diese Webseite ist aber entweder auf Ungarisch oder auf Englisch (man muss ein Formular ausfüllen und verschiedene Dokumente einscannen und beilegen). Was man zum Beantragen der Registrationskarte und Wohnkarte braucht:
Als Ziel der Registration angeben: sonstiges
Allgemein beizulegende Dokumente:
- Vollständige Kopie des gültigen Reisepasses oder Personalausweises verbindlich
- Dokumente, die das Ziel des Aufenthalts bescheinigen:
- Erklärung über das Ziel des Aufenthalts und die dies untermauernde Urkunde (z.B. Bescheinigung von einer Sprachschule, Rentenbescheinigung, Erklärung des Lebensgefährten) verbindlich
Dokumente, die den Lebensunterhalt bescheinigen:
- Bescheinigung über den eigenen Bankkontostand oder
- Bankkontoauszug der letzten 3 Monate oder
- Rentenbescheinigung oder
- Eine Urkunde, die Ihren Arbeitsvertrag oder Ihr Arbeitsverhältnis bescheinigt
Dokumente, die das Vorhanden des Unterkommens bescheinigen:
- Wohnmietvertrag oder
- Urkunde über Gefälligkeitswohnungsbenutzung und die Billigung des Nießbrauchers (wenn die Immobilie mit Nießbrauch belastet ist) oder
- Urkunde, die das Eigentumsrecht der Wohnung bescheinigen oder
- Urkunde, die das Vorhanden einer gebuchten und bezahlten Unterkunft bescheinigt oder
- die in von einem öffentlichen Notar in Urkunde gefasste, das Wohnen des Antragsstellers sichernde Erklärung der Person, die die Gefälligkeitsunterkunft sichert oder
- Aufnahmeerklärung oder
- die Erklärung des Arbeitgebers über Sicherung einer Unterkunft
Das Einreichen eines dieser aufgezählten Dokumente zur Bescheinigung einer Unterkunft muss verbindlich sein!
Dokumente, die Vollständigkeit der ärztlichen Versorgung bescheinigen:
- die Kopie der durch ungarische Behörden ausgestellten Krankenkarte oder
- Urkunde darüber, dass Sie zu Hause krankenversichert sind und berechtigt zur Inanspruchnahme einer umfangreichen ärztlichen Versorgung und die Bescheinigung, dass Sie die Krankenversicherung bezahlen (das ist so ziemlich umständlich formuliert, aber praktisch bedeutet das einfach die Kopie Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte) oder
- EU-Versicherungskarte
Das Einreichen eines dieser aufgezählten Dokumente zur Bescheinigung der ärztlichen Versorgung muss verbindlich sein!
Nach dem Sie alle Unterlagen per Email an das Ausländeramt schon zugeschickt haben, wird das Amt für den Antragsteller separat eine Registrationskarte ausstellen und wird Sie per Email darüber benachrichtigen, wann und wo (in der Stadt Zalaegerszeg beim Ausländeramt) persönlich erscheinend diese Registrationskarte entgegennehmen können.
Mit dieser Email können Sie die Grenze passieren und zum Ausländeramt fahren, die Registrationskarte entgegenzunehmen (wenn die Österreicher den Antragsteller über die österreichisch-deutsche Grenze durchqueren lassen).
Bitte rechnen Sie damit, dass der Antragsteller erst ungefähr 3 Wochen später nach der erfolgreichen Antragstellung für Registrationskarte / Wohnkarte vom ungarischen Ausländeramt per Email eine Benachrichtigung darüber bekommen werden, dass Ihr Antrag positiv beurteilt wurde. Mit dieser Email-Bestätigung dürfen Sie die ungarische Grenze durchqueren und danach muss nach Zalaegerszeg zum Ausländeramt (Bevándorlási Hivatal, H-8900 Zalaegerszeg, Mártírok útja 42-44., Telefon: +36 92 346 208, Fax: +36 92 346 209, E-mail: ndr@oif.gov.hu) geöffnet ist an jedem Dienstag 9.00-16.00 Uhr) um Ihre Registrationskarten übernehmen zu können (nur persönlich ist es möglich).
Danach (ca. 10 Tage später) wird der Antragsteller per Post an die Adresse Ihrer ungarischen Immobilie auch die Wohnkarten bekommen.
Rechtsanwalt Dr. Rozs Attila Keszthely
Ergänzung:
Sie müssen sich nach Einreise in eine 10-tägige, häusliche Quarantäne begeben (mit Ausnahme des Termins bei der Registrierungsstelle) und wir empfehlen dringend, diese Quarantäne auch einzuhalten, da sie von der lokalen Polizei kontrolliert wird!