Abschreibungsätze & Körperschaftssteuer in Ungarn


Die Körperschaftssteuer (Gewinnsteuer bei Kapitalgesellschaften) beträgt 9,0 % des Reingewinns. Für Körperschaftssteuerzwecke werden die folgenden Abschreibungssätze angewendet:
 

Beispielhafte Abschreibungssätze

  • Gebäude im Allgemeinen: 2 %
  • Maschinen und Anlagen: 14,5 % oder 33 %. Computer und ähnliche Geräte können innerhalb von zwei Jahren zu 50 % abgeschrieben werden.
  • Kraftfahrzeuge: 20 %
  • Grundstücke sind nicht abschreibungspflichtig
  • Vermietete oder verpachtete Sachanlagen: Gebäude 5 % andere Anlagen 30 %

Es ist wichtig, die genauen Abschreibungssätze für jedes Anlagegut zu überprüfen, da sie je nach Branche und Nutzung variieren können.

Abschreibungssätze in Ungarn: Ein Überblick

In Ungarn gelten bestimmte Abschreibungssätze, die bei der steuerlichen Abschreibung von Anlagevermögen berücksichtigt werden müssen. Diese Sätze variieren je nach Art des Vermögensgegenstandes und der Nutzungsdauer. Es ist wichtig, diese Sätze zu kennen, um die steuerlichen Auswirkungen korrekt zu berechnen.

Allgemeine Regelungen

Die Abschreibungssätze in Ungarn basieren auf den gesetzlichen Vorschriften und sind für verschiedene Anlagegüter festgelegt. Es gibt beispielsweise spezifische Sätze für Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge und andere Vermögenswerte. Die Abschreibung erfolgt in der Regel linear über die Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes.

Steuerliche Vorteile nutzen

Durch die Abschreibung von Anlagegütern können Unternehmen ihre steuerliche Belastung reduzieren und ihre Liquidität verbessern. Es ist ratsam, die Abschreibungsmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen, um finanzielle Vorteile zu nutzen.

Fazit

Die Abschreibungssätze in Ungarn spielen eine wichtige Rolle bei der steuerlichen Planung von Unternehmen. Es ist empfehlenswert, sich mit den geltenden Sätzen vertraut zu machen und sie bei der Berechnung der Abschreibungen zu berücksichtigen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.