Erbschaft in Ungarn / Nachlassverwaltung



Kann ein Erbe aus dem Ausland ein Nachlassverfahren in Ungarn führen?

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Wenn ein ungarischer Anwalt bevollmächtigt ist, wird dieser das Nachlassverfahren für Sie komplett organisieren, einschließlich der Liegenschaft am Plattensee in seinem Namen und bittet die deutsche Bank, eine Europäische Erbschaftsurkunde durch den ungarischen Notar auszustellen, um das Geld von der Bank abzuheben Konto und Bankkonto können geschlossen werden.

Der ungarische Rechtsanwalt erstellt beim nach Lage der Liegenschaft zuständigen Bürgermeisteramt ein Erbschaftsinventar, das den Wert der Liegenschaft am Plattensee in Form einer Steuer- und Wertbescheinigung enthält.

Das Bürgermeisteramt übersendet das Inventar an den zuständigen ungarischen Notar. Wichtig ist, dass dem ungarischen Anwalt das Original der deutschen Sterbeurkunde zur Verfügung steht, da dieser eine Offi-Übersetzung vorlegen muss. Der ungarische Notar führt eine Nachlassverhandlung durch, an der nur der ungarische Anwalt teilnimmt.

Der Anteil der Erben, die erben wollen, ist immer in der Vollmacht des ungarischen Rechtsanwalts angegeben. Es ist möglich, dass die Erben vereinbaren, dass zum Beispiel nur ein Erbe das Geld vom deutschen Bankkonto erbt, während die anderen vier das Ferienhaus Balaton zu gleichen Teilen erben, oder dass ein oder zwei Erben nichts erben werden die anderen erben nach ihren jeweiligen Vereinbarungen.

Die Eintragung beim Grundbuchamt erfolgt ebenfalls durch den Rechtsanwalt. Die Erben können das Notarhonorar auf das Treuhandkonto des ungarischen Anwalts überweisen und können dies auch hinsichtlich des vereinbarten Anwaltshonorars tun.

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