Rechtsschutzversicherung in Ungarn


Am Beispiel der D.A.S.GA / Ungarn = 18 € pro / Monat oder 190 € pro Jahr

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?

Haben Sie Probleme am Arbeitsplatz?
Kam es häufiger vor, dass Sie fehlerhafte Produkte gekauft haben und diese nicht reparieren oder austauschen lassen wollten?
Sind Ihre Nachbarn laut oder haben Sie andere Streitigkeiten miteinander?
Wurde Ihr Auto beschädigt und die Versicherung hat den Schaden nicht erstattet?

Dann ist dieser Service für Sie, denn Ungarns führender Rechtsschutzspezialist kann Ihre Rechte aus dem Arbeitsrecht, dem Verbraucherrecht, dem Besitzrecht und dem Schadensersatzrecht sowie die damit verbundenen Kosten durchsetzen und absichern, mit Hilfe unseres Unternehmens.

Im Rahmen unseres Rechtsschutzdienstes bieten wir rechtliche Vertretung und Beratung für unsere Kunden an und übernehmen auch die Finanzierung der damit verbundenen Kosten, einschließlich der Zahlung der Kosten der gegnerischen Partei im Falle einer Niederlage vor Gericht, um den Kunden von dieser finanziellen Belastung zu befreien.



Worauf erstreckt sich diese Versicherung?


✓ Schadensersatzrechtsschutz: Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (z. B. Schmerzensgeld und materielle Schäden) aufgrund von außervertraglichen Schäden, die vom Versicherten erlitten wurden (z. B. Verkehrsunfälle).

✓ Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz: Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (z. B. wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis rechtswidrig beendet oder Überstunden nicht ausbezahlt, oder der Arbeitgeber eine Schadensersatzklage gegen den versicherten Arbeitnehmer einleitet).

✓ Sozial- und Sozialversicherungsrechtsschutz: Streitigkeiten im Zusammenhang mit sozialen Leistungen (z. B. Pflegegeld, öffentliche Gesundheitsversorgung, Kindergeld, Mutterschaftsurlaub, Elterngeld), gerichtliche Vertretung in Sozialversicherungsstreitigkeiten (z. B. Ablehnung einer Frührente oder Invalidenleistung).

✓ Vertrags- und Verbraucherschutz: Rechtsschutz bei Streitigkeiten, die aus Verletzungen von Versicherungsverträgen mit anderen Versicherern resultieren, die die versicherte Person, ihr versichertes Fahrzeug oder ihr versichertes Eigentum betreffen (z. B. die Kaskoversicherung leistet keine Zahlung im Falle eines Fahrzeugdiebstahls, die Lebensversicherung verweigert unrechtmäßig die Auszahlung der Versicherungssumme, die Versicherung zahlt nicht im Falle von Wasserschäden am versicherten Eigentum), Schutz der rechtlichen Interessen des Versicherten bei anderen Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche, unzulässige Kostenberechnung durch den Dienstleister).

✓ Strafrechtlicher und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz: Rechtliche Vertretung bei fahrlässig begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeitenverfahren (z. B. Strafverfahren wegen fahrlässiger Gefährdung im beruflichen Umfeld oder Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln).

✓ Immobilienrechtlicher Schutz: Rechtliche Vertretung in Streitigkeiten aus Verträgen, die sich auf die versicherten Immobilien beziehen (z. B. Versorgungsverträge, Versicherungsverträge, Unternehmensverträge), Schadenersatzrechtlicher Schutz für Immobilien und Besitzschutz (z. B. wenn der Mieter die Immobilie nicht rechtzeitig verlässt oder eine Fabrik in der Nähe der versicherten Immobilie eine Schadstoffemission über die Grenzwerte verursacht).

✓ Dokumentenschutz: Rechtliche Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich auf die Einziehung oder Beschränkung von dem Führerschein oder den Fahrzeugdokumenten beziehen.

✓ Rechtsberatung: telefonische, persönliche und schriftliche Rechtsberatung in allen unseren Dienstleistungsbereichen.

✓ Kautionsservice: Im Falle von Untersuchungshaft, Verhaftung oder im Interesse der Ausstellung eines eingezogenen Reisepasses übernimmt der Versicherer die Kaution bis zum zweifachen Betrag der Versicherungssumme.

✓ Rechtsanwaltsgebühr: Die Erstattung der angemessenen und nach Maßgabe der Aufgaben des Rechtsvertreters belegten Vergütung und Kosten durch eine Rechnung.

✓ Erstattung der Verfahrenskosten in einem Gerichtsverfahren (insbesondere: Gerichtsgebühren, Zeugen, bestellte Sachverständige, Dolmetscherhonorare und -kosten, Kosten der unterliegenden Partei im Falle eines Prozessverlusts, Reisekosten, Kaution, Kosten für rechtliche Beratung).

✓ Vollstreckungsverfahren und Kostenerstattung der Vollstreckung

✓ Beim Vertragsabschluss kann eine Versicherungssumme von 2.400.000,- Ft, 3.700.000,- Ft oder 5.000.000,- Ft gewählt werden. Die Versicherungssumme stellt die obere Grenze der Leistung pro Versicherungsfall dar. Wenn innerhalb eines Versicherungsjahres mehrere Versicherungsfälle eintreten, kann die doppelte Versicherungssumme für das jeweilige Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden.

 

Worauf erstreckt sich diese Versicherung nicht?

 

 Dolmetscherkosten (ausgenommen in einem Gerichtsverfahren)

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Zuständen (z. B. Terrorismus, Erdbeben),

 finanziellen Garantien und Sicherheiten,

 Zahlung von Geldbußen und Forderungen,  Abwehr von Ansprüchen gegenüber dem Versicherten,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum, Wettbewerbsrecht und vor Gericht nicht durchsetzbaren Ansprüchen,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Personenstand, Familienrecht, Erbrecht, Genossenschaftsrecht und Ansprüchen aus dem Vereinigungsrecht,

 Angelegenheiten gegenüber der D.A.S. Rechtsschutzversicherung AG,

 Verfahren vor internationalen Gerichten,

 rechtliche Angelegenheiten zwischen mehreren Personen, die in derselben Versicherungspolice versichert sind,

 abgetretene Ansprüche gegen den Versicherten,

 Verurteilungen gegen den Versicherten oder dessen Rechtsvertreter in Verbindung mit dem Versicherungsfall,

 Unternehmensverfahren, Insolvenzverfahren, Angelegenheiten im Zusammenhang mit Immobilienverwaltung, Investitionstransaktionen,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit gültiger Fahrerlaubnis oder dem Fehlen gültiger Dokumente für das versicherte Fahrzeug des Versicherten,

 wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls unter dem Einfluss eines die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Mittels stand oder seine Hilfeleistungspflicht versäumt hat,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit Wettbewerben,

 Rechtsschutz aus beruflicher oder wirtschaftlicher Tätigkeit,

 Vertretung von Verletzten, Zeugen oder anderen im Verfahren Interessierten,  Streitigkeiten und Verfahren im Zusammenhang mit Veränderungen oder Umgestaltungen des Eigentums an Immobilien,

 Verfassen und Begutachten von Verträgen,

 Steuern, Zöllen, Gebühren und Verwaltungsstrafen,

 Aufhebung des gemeinsamen Eigentums,

 Ansprüche im Zusammenhang mit Verletzungen persönlicher Rechte außerhalb von Körperschäden,

 Schäden aus dem Online-Raum,

 Übernahme der Kosten für die Partei, die ohne rechtliche Vertretung handelt,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit sexuellem oder gewaltsamem Missbrauch,

 Angelegenheiten im Zusammenhang mit Epidemien (z. B. COVID, SARS2).

 

Welche Einschränkungen gibt es in der Versicherungsdeckung?

 

! Die Gebühren und Kosten des Rechtsvertreters werden vom Versicherer in dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen für Anwaltsgebühren und -kosten übernommen.

! Bei Verletzung der Informations- oder Meldepflicht kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit werden.

! Der Versicherer ist von seiner Leistungspflicht befreit, wenn nachgewiesen wird, dass das versicherte Ereignis rechtswidrig, vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Versicherungsnehmer, den Versicherten, den im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, den befugten Geschäftsführer, den leitenden Angestellten der versicherten juristischen Person, oder den befugten Mitglied, Angestellten oder Beauftragten, die für die Verwaltung des versicherten Vermögens zuständig sind, verursacht wurde.

! Der Versicherer legt eine Wartezeit von 3 Monaten in Bezug auf arbeitsrechtlichen Rechtsschutz, sozialen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsschutz, vertragsrechtlichen und verbraucherrechtlichen Rechtsschutz sowie Immobilienrechtsschutz fest. Es bedeutet, dass bei diesen Bereichen Leistungen für versicherte Ereignisse erst nach Ablauf von 3 Monaten ab Vertragsabschluss erbracht werden.

! Die Vertragsparteien schließen das Kündigungsrecht für einen Zeitraum von 3 Jahren aus. Die Versicherung kann frühestens ab dem vierten Jahr gekündigt werden.

 

Wo ist meine Versicherung gültig?

 

✓ in Europa

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Strafrechtlicher und Ordnungswidrigkeiten Rechtsschutz
  • Dokumentenschutz
  • Kautionsservice
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit den hier aufgeführten Bereichen


✓ in Ungarn

  • Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz
  • Sozial- und Sozialversicherungsrechtsschutz
  • Vertrags- und Verbraucherschutz
  • Immobilienrechtlicher Schutz
  • Rechtsberatung im Zusammenhang mit den hier aufgeführten Bereichen


Welche Verpflichtungen habe ich in Bezug auf die Versicherung?

Sie müssen neben der Zahlung der Prämie nichts weiter tun, als uns im Falle eines versicherten Ereignisses innerhalb von 30 Tagen die für die rechtliche Vertretung erforderlichen Unterlagen und Informationen gemäß den Vertragsbedingungen zuzusenden. Darüber hinaus sind Sie und die versicherten Personen nach Eintritt des versicherten Ereignisses unabhängig von der Meldung an den Versicherer und deren Zeitpunkt gemäß den festgelegten Bedingungen zur Schadensminderung verpflichtet. Im Rahmen der Schadensminderungsverpflichtung müssen Sie und die versicherten Personen ein Verhalten zeigen, das in der jeweiligen Situation allgemein erwartet werden kann, und nach der Meldung den Anweisungen des Versicherers folgen. Sie müssen sich jeglicher Handlung enthalten, die die Rechtsverteidigungskosten unnötig erhöht.

Neben der Informationspflicht bei Vertragsabschluss müssen Sie Veränderungen in Ihren persönlichen Daten sowie in den Daten der versicherten Immobilien und Fahrzeuge innerhalb von 15 Tagen nach ihrem Eintreten unserer Gesellschaft melden.

Sie müssen die vorherige schriftliche Zustimmung des Versicherers für jede wichtige Maßnahme und Verfahrensschritte (z. B. Einleitung eines Rechtsstreits, Abschluss einer Vereinbarung, Inanspruchnahme eines Sachverständigen) einholen, die die Leistungsverpflichtung des Versicherers beeinflussen könnten. Ohne diese Zustimmung ist der Versicherer berechtigt, die Übernahme der entstandenen Kosten abzulehnen.

 

Wann und wie muss ich bezahlen?

 

Die Versicherungsvereinbarung kann mit jährlicher, halbjährlicher, vierteljährlicher und monatlicher Zahlungsfrequenz abgeschlossen werden. Die erste Prämie der Versicherung (bei monatlicher Zahlungsfrequenz entspricht dies der doppelten monatlichen Prämie) ist zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung fällig, und alle weiteren Prämien, die gemäß der Versicherungsvereinbarung zu zahlen sind, werden am ersten Tag des betreffenden Zeitraums fällig. Die Versicherungsprämie kann sowohl durch Übertragung an den Versicherungsvermittler als auch durch Überweisung oder Gruppeneinziehungsanordnung erfolgen. Die monatliche Zahlungsfrequenz ist nur bei Gruppeneinziehungsanordnung möglich, und diese kann ab dem ersten Versicherungsjubiläum oder bereits bei Vertragsabschluss mit der Zahlung der doppelten monatlichen Prämie erfolgen. Die Höhe der zu zahlenden Prämie wird sowohl von der Zahlungsfrequenz als auch von der gewählten Zahlungsmethode (Gruppeneinziehungsanordnung, Scheck, Barüberweisung) beeinflusst.

 

Ab wann bis wann dauert die Risikoträgerschaft?

 

Die Beginnzeit der Risikoübernahme durch den Versicherer ist in der Police festgelegt. Die Risikoübernahme des Versicherers beginnt jedoch frühestens ab 0:00 Uhr am Tag nach Abgabe des Angebots. Die Verpflichtung des Versicherers zur Risikoübernahme besteht bis zur Beendigung des Versicherungsvertrags.

 

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

 

• Der Rechtsschutzversicherungsvertrag kann für eine festgelegte Dauer (5 oder 10 Jahre) sowie für unbestimmte Zeit (mit einer Kündigungsausschlussfrist von 3 Jahren) abgeschlossen werden, die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.

• Ein Vertrag, der für unbestimmte Zeit mit einem Kündigungsausschlussfrist von 3 Jahren abgeschlossen wurde, kann ab dem vierten Jahr zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.

• Ein Vertrag, der für eine festgelegte Dauer abgeschlossen wurde, endet mit dem Ablauf der festgelegten Dauer. Ein Vertrag mit einer festen Laufzeit von mehr als drei Jahren kann frühestens ab dem vierten Jahr zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.

• Der Vertrag kann ohne ausdrückliche Erklärung des Versicherers bei Verträgen, die ohne ausdrückliche Erklärung des Versicherers abgeschlossen wurden, bei Wegfall des Versicherungsinteresses, Unmöglichkeit, Nichtzahlung der Prämie, bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss durch sofortige Kündigung beendet werden. Darüber hinaus kann der Vertrag bei Prämienerhöhung, Ablehnung der Wertanpassung, wesentlicher Änderung der Umstände des Vertrags durch den Versicherer gekündigt werden.