Mietvertrag für eine Wohnung in Ungarn
In Ungarn ist es, anders als oft angenommen, nicht notwendig, einen Mietvertrag notariell beglaubigen zu lassen. Sollte der Vermieter auf einer solchen Beglaubigung bestehen, so sollte er auch die Kosten dafür tragen.
Wesentlich ist jedoch, dass der Mietvertrag den Formvorgaben des ungarischen bürgerlichen Gesetzbuches Nr. LXXVIII entspricht und in ungarischer Sprache verfasst ist. Selbstverständlich kann eine Übersetzung in eine andere Sprache, beispielsweise Deutsch oder Englisch, erfolgen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass ausschließlich die ungarische Version des Vertrages rechtliche Gültigkeit besitzt.
Außerdem gilt für Wohnungen in Ungarn ungarisches Recht, unabhängig von der Nationalität der Beteiligten.
Als Vermieter beachten Sie die Verpflichtung, Mieteinnahmen mit 15 % an das ungarische Finanzamt zu versteuern!
Für Ihre Unterstützung bieten wir Ihnen hier einen Mustervertrag an, der Ihnen bei der Beantragung der ungarischen Wohnkarte dienlich sein kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir trotz unserer bisher positiven Erfahrungen keine Gewährleistung für die erfolgreiche Nutzung dieses Mustervertrages bei der Anmeldung zur Lacimkarta / Wohnkarte übernehmen können.
Die roten Felder im Vertrag sind jeweils in ungarisch & deutsch anzupassen und auf Ihre Bedürfnisse zu spezifizieren.
Für diese Übersetzungen bietet sich Deepl an.
Sie benötigen mind. 1 Zeugen, der den Vertrag gegenzeichnet und im Anhang (letzte Seite) können Sie auch gleich die Zählerstände notieren
P.S: Es handelt sich um einen Mustervertrag der nach Treu und Glauben erfasst wurde und aus vielen offiziellen ungarischen Quellen zusammengesetzt wurde. Wir übernehmen jedoch keinerlei Haftung oder Gewähr, die sich eventuell aus folgenden Rechtsstreitigkeiten ergeben könnten.