Gibt es eine Widerrufsmöglichkeit bei ungarischen Kaufverträgen?


Das kommt sehr darauf an, um welche Art von Kaufvertrag es sich handelt – in Ungarn gelten unterschiedliche Regeln für Immobilien, Fahrzeuge oder Online-/Haustürgeschäfte:


1. Immobilienkaufvertrag in Ungarn

  • Kein Widerrufsrecht wie in Deutschland: Bei notariell beglaubigten Immobilienkaufverträgen gibt es grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen.

  • Vertrag ist bindend: Mit Unterzeichnung beim Anwalt (in Ungarn sind Immobilienkäufe stets anwaltlich zu beurkunden) ist der Vertrag verbindlich.

  • Rücktrittsmöglichkeiten: Nur wenn

    • im Kaufvertrag explizit ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde (z. B. bei Nichtzahlung oder Nicht-Erteilung einer Genehmigung),

    • gesetzliche Gründe vorliegen (z. B. arglistige Täuschung, Irrtum, Unmöglichkeit der Leistung).


2. Online-Käufe & Fernabsatz (Verbraucherschutzrecht)

  • Ungarn hat die EU-Verbraucherschutzrichtlinien übernommen.

  • 14-tägiges Widerrufsrecht für Verbraucher bei Online- oder Haustürgeschäften.

  • Gilt nicht für Immobilien, Autos mit persönlichem Kaufvertrag oder individuell angefertigte Produkte.


3. Fahrzeug- und sonstige Kaufverträge

  • Privatkauf: Kein gesetzliches Widerrufsrecht – nur Rücktritt bei arglistiger Täuschung oder erheblichem Mangel.

  • Händlerkauf: Wenn vor Ort abgeschlossen → kein Widerruf.

  • Online / Fernabsatz: Widerrufsrecht von 14 Tagen möglich.


4. Praktische Hinweise für Auswanderer

  • In Ungarn sind Kaufverträge (vor allem Immobilien) sehr streng geregelt und mit Anwaltspflicht versehen. Einmal unterschrieben = bindend.

  • Wer als Auswanderer eine Immobilie kaufen möchte, sollte unbedingt im Vorfeld

    • eine Anzahlung (foglaló) nur leisten, wenn man wirklich sicher ist,

    • im Vertrag Bedingungen für Rücktritt schriftlich festlegen (z. B. Finanzierungsvorbehalt).

  • Ohne solche Klauseln ist ein Rücktritt in der Praxis nur sehr schwer durchsetzbar.


👉 Fazit:
Ein allgemeines Widerrufsrecht wie in Deutschland gibt es in Ungarn nur bei Fernabsatzgeschäften. Bei Immobilien- oder klassischen Kaufverträgen gilt: verbindlich ab Unterschrift – Rücktritt nur, wenn im Vertrag vereinbart oder ein gesetzlicher Sonderfall vorliegt.