Thema Autoführerschein in Ungarn
Kurze Zusammenfassung:
Den detaillierten Text können Sie im Detail komplett nachlesen auf der Homepage der deutschen Botschaft
Hier folgt ein Auszug:
Für unbegrenzt in Deutschland ausgestellte Führerscheine gilt in Ungarn eine lediglich auf 10 Jahre begrenzte Gültigkeit der Fahrerlaubnis.
Danach ist ein in anderen Ländern der EU ausgestellter Führerschein umzutauschen, wenn darauf keine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist. In diesem Fall muss also zwei Jahre nach Beginn des ständigen Aufenthalts in Ungarn der ausländische Führerschein in einen ungarischen eingetauscht werden.
Dies hat bei der ungarischen Behörde zu erfolgen. Der in Deutschland ausgestellte Führerschein wird von den ungarischen Behörden einbehalten (und den zuständigen deutschen Behörden mit dem Hinweis auf Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins zugesandt).
Sie können also nicht parallel einen deutschen und ungarischen Führerschein besitzen.
Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist, berechtigt dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb Ungarns – das Dokument muss folglich nicht gegen ein ungarisches umgetauscht werden. Erst nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer ist der Führerschein umzutauschen.
Kurze Zusammenfassung:
- Inhaber eines deutschen Führerscheins mit unbegrenzter Laufzeit müssen spätestens nach 2 Jahren ständigem Aufenthaltes in Ungarn ihren deutschen Führerschein in einen ungarischen umtauschen lassen
- Haben Sie bereits einen deutschen Führerschein mit einer Gültigkeitsdauer, so müssen Sie diesen erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer umtauschen lassen
- In Ungarn müssen Sie mit einem ungarischen Führerschein und ab 65 Jahren jährlich eine ärztliche Tauglichkeitsprüfung absolvieren
Den detaillierten Text können Sie im Detail komplett nachlesen auf der Homepage der deutschen Botschaft
Hier folgt ein Auszug:
Für unbegrenzt in Deutschland ausgestellte Führerscheine gilt in Ungarn eine lediglich auf 10 Jahre begrenzte Gültigkeit der Fahrerlaubnis.
Danach ist ein in anderen Ländern der EU ausgestellter Führerschein umzutauschen, wenn darauf keine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist. In diesem Fall muss also zwei Jahre nach Beginn des ständigen Aufenthalts in Ungarn der ausländische Führerschein in einen ungarischen eingetauscht werden.
Dies hat bei der ungarischen Behörde zu erfolgen. Der in Deutschland ausgestellte Führerschein wird von den ungarischen Behörden einbehalten (und den zuständigen deutschen Behörden mit dem Hinweis auf Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins zugesandt).
Sie können also nicht parallel einen deutschen und ungarischen Führerschein besitzen.
Sofern auf dem in einem EU-Land ausgestellten Führerschein eine Gültigkeitsdauer verzeichnet ist, berechtigt dieser innerhalb der Gültigkeitsdauer zum Führen eines Fahrzeugs innerhalb Ungarns – das Dokument muss folglich nicht gegen ein ungarisches umgetauscht werden. Erst nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer ist der Führerschein umzutauschen.