Landwirt bewirtschaftet einen Teil Ihres Grundstücks in Ungarn


Oft sind die Grundstücke in Ungarn ja recht groß und um den hinteren Teil kümmert sich dann ein Landwirt aus dem Ort.

Hier hält sich nun hartnäckig das Gerücht, dass der Landwirt nach einer gewissen Zeit der Bewirtschaftung dieses Land dann für sich beanspruchen kann. Uns ist kein persönlicher Fall in dieser Richtung bekannt, es könnte sich wahrscheinlich aber um brachliegende Grundstücke handeln, bei denen auch niemand den vorderen Teil mit Haus und Wirtschaftsgebäuden nutzt und die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind.

Falls Sie nun ein solches Grundstück erwerben und den hinteren Teil nicht selber nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen

 

  1. Das Gespräch mit dem Landwirt zu suchen und sich als neuer Eigentümer vorzustellen.
    Oft gibt es mündliche Vereinbarungen mit dem Vorbesitzer, aber keinen schriftlichen Vertrag über die Nutzung

     
  2. Sollte solch eine mündliche Vereinbarung bestehen, so wird in der Regel vereinbart, das man aös Eigentümer nichts für die Landschaftspflege zahlt, aber auch keine Pacht oder ähnliches erhält. Man kann das Land nach Erwerb jederzeit wieder "einfordern" und selber nutzen, mit einer Einschränkung: Der Bauer darf seinen Ertrag im laufenden Jahr noch einbringen, also sollte zum Herbst hin gekündigt werden.
     
  3. Wir empfehlen grundsätzlich, das Grundbuch vor Einträgen jedweder Art sperren zu lassen (auch Forderungen der Versorger oder der Gemeinde z.B.) Wie das genau funktioniert, erklärt Ihnen gerne unser Anwalt, schreiben Sie eine Mail bei Interesse.