Muss der Erlös aus dem Verkauf von Inventar / Möbel vom Haus-Verkäufer in Ungarn versteuert werden?

Ja – wenn du das Inventar/Mobiliar separat im Kaufvertrag ausweist, gilt das für den Verkäufer als Verkauf von „beweglichen Sachen“ (ingó). Das wird steuerlich getrennt vom Hausverkauf behandelt.  

Es kommt aber auch darauf an, wo man grundsätzlich steuerpflichtig ist:

Separat ausgewiesenes Inventar/Möbel (bewegliche Sachen)

Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und keine Betriebsstätte in Ungarn haben, fallen Gewinne aus beweglichen Privatgütern grundsätzlich nicht in Ungarn, sondern in Ihrem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) an. Das DBA weist solche Veräußerungen regelmäßig dem Wohnsitzstaat zu.

ngmszakmaiteruletek.kormany.hu

Deutschland (§ 23 EStG): Private Veräußerungen von Haushalts-/Gebrauchsgegenständen sind typischerweise steuerfrei, weil es regelmäßig keinen Gewinn gibt; zudem gilt seit 2024 ein 1.000-€-Freibetrag auf alle privaten Veräußerungsgewinne je Jahr. (Spezialfälle wie Luxusgüter/kurze Haltefristen ausgenommen.)

Heißt praktisch:

Haus: ungarische Regeln (5-Jahres-Frist, 15 % auf den Gewinn, ggf. = 0 nach 5 Jahren).

Inventar: in der Regel deutsche Regeln; für „normale“ Möbel am Ende meist keine Steuer in DE, und keine in HU (sofern keine gewerbliche Tätigkeit/PE in HU).


Warum weist man das Inventar denn überhaupt getrennt aus im Kaufvertrag?
Weil der Käufer sich darauf die Grundsteuer von 4% sparen kann

So wird’s in Ungarn besteuert

1) Haus/Grundstück (Immobilie)

  • Privatverkauf: Gewinn → 15 % SZJA (Einkommensteuer), aber nur, wenn zwischen Erwerb und Verkauf < 5 Jahre liegen. Nach 5 vollen Jahren ist der Immobilienverkauf steuerfrei. nav.gov.hu+1

2) Möbel/Inventar (bewegliche Sachen, „ingó“)

  • Als Privatperson ist der Verkauf von Möbeln u. Ä. steuerfrei, wenn du im gesamten Kalenderjahr aus solchen Verkäufen

    • ≤ 600 000 HUF Einnahmen erzielst oder

    • die steuerliche Einkünfte daraus ≤ 200 000 HUF bleiben.
      Liegt man darüber, ist die Einkünfte (Erlös − nachweisbare Anschaffungs-/Veräußerungskosten) mit 15 % SZJA zu versteuern (in der nächsten Steuererklärung bis 20. Mai). nav.gov.hu

  • Kannst du die Anschaffungskosten nicht belegen, setzt das Gesetz pauschal 25 % des Verkaufserlöses als Einkünfte an (darauf 15 % SZJA). adozona.hu+1

Wichtige Praxispunkte

  • Was zählt als „Inventar“? Lose Möbel/Haushaltsgeräte sind „ingó“. Fest eingebaute Elemente (z. B. Einbauküche, fest verschraubte Schränke) gelten regelmäßig als Bestandteil der Immobilie und gehören nicht in den separaten Inventarpreis. adozona.hu

  • Gründe für die Trennung: Käufer zahlen Erwerbsteuer (illeték) nur auf Immobilien, nicht auf bewegliche Sachen – deshalb wird Inventar oft extra ausgewiesen. Die Behörde darf aber offensichtliche Überbewertungen korrigieren. nav.gov.hu

  • USt (ÁFA): Private Verkäufer sind in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig. Unternehmer sollten die ÁFA-Frage separat prüfen.

Mini-Beispiel

  • Im Vertrag: Haus 50 M HUF, Inventar 1,5 M HUF.

  • Du bist Privatperson und hast im Jahr sonst nichts verkauft.

    • Immobilie: Wenn Erwerb < 5 J. her → Gewinn × 15 %. ≥ 5 J. → steuerfrei. nav.gov.hu

    • Inventar: Jahres-Einnahmen aus „ingó“ = 1,5 M HUF → über 600 k.

      • Nachweise vorhanden? Einkünfte = Erlös − Kosten15 % darauf.

      • Keine Nachweise? Einkünfte = 25 % × 1,5 M = 375 k HUF15 % darauf. adozona.hu


Fazit: Das separat bepreiste Inventar ist beim Verkäufer grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn du bleibst unter den NAV-Schwellen (600 k HUF Einnahmen/200 k HUF Einkünfte im Jahr). Achte darauf, Einbauten nicht fälschlich als „Inventar“ zu führen und setze realistische Werte an.

Quellen/Guides der NAV (ungarische Steuerbehörde) zu Immobilien- und „ingó“-Verkäufen: nav.gov.hu+5nav.gov.hu+5nav.gov.hu+5

 




Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern basieren auf frei zugänglichen Informationen für mündige Bürger. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater!