A) Sie sind Unternehmer in Ungarn (mit ungarischer USt-ID)

  • Neuwagen (≤ 6 Monate seit Erstzulassung oder ≤ 6 000 km):
    Der deutsche Händler stellt netto (0 % innergemeinschaftliche Lieferung) aus. Sie versteuern den Erwerb in Ungarn mit 27 % ÁFA in Ihrer USt-Voranmeldung (innergemeinschaftlicher Erwerb) – gleichzeitig Vorsteuerabzug, sofern zulässig. nav.gov.hu+2nav.gov.hu+2

  • Gebrauchtwagen:
    • Händler mit Regelbesteuerung → ebenfalls netto in DE, Erwerb-USt in HU (mit möglichem Vorsteuerabzug).
    • Händler mit Differenzbesteuerung (Margin Scheme)brutto in DE, kein Vorsteuerabzug in HU möglich. vatcalc.com

Wichtige Hürde in Ungarn: Vorsteuerabzug bei PKW

Für Personenkraftwagen ist der Vorsteuerabzug beim Kauf in Ungarn grundsätzlich ausgeschlossen, mit Ausnahmen (z. B. Weiterverkauf, Vermietung/Leasing, Taxi/Personenbeförderung, Fahrschule). Bei Leasing/Miete und laufenden Kfz-Kosten dürfen i. d. R. 50 % der ÁFA abgezogen werden (mehr nur mit sauberem Nutzungsnachweis). Treibstoff/Wartung ebenfalls meist nur anteilig. BPiON Services+2taxathand.com+2

Bottom line für Unternehmer: Die deutsche MwSt „absetzen“ Sie nicht – Sie kaufen netto, versteuern den innergemeinschaftlichen Erwerb in HU (27 %), und ziehen die Vorsteuer nur ab, wenn die HU-Regeln es zulassen (bei PKW stark eingeschränkt). nav.gov.hu


B) Sie sind Privatperson (kein Unternehmer)

  • Neuwagen (Definition s. oben): Der Kauf gilt immer als innergemeinschaftlicher Erwerb. Der deutsche Verkäufer darf/soll ohne deutsche MwSt liefern, Sie zahlen die 27 % ungarische ÁFA in Ungarn (vor der Zulassung). Eine „Rückerstattung“ deutscher MwSt stellt sich nicht, weil keine anfällt. European Union+1

  • Gebrauchtwagen: Innerhalb der EU keine Tax-Free-Erstattung. Kaufen Sie von einem Händler mit ausgewiesener deutscher MwSt, bleibt diese endgültig; ein „Absetzen“ in HU ist nicht möglich. Beim Margin-Fahrzeug ist ohnehin keine MwSt offen. European Union


C) Nachweise & Formalien (kurz)

  • Für netto-Käufe durch Unternehmer: ungarische USt-ID angeben, Transportnachweis nach HU (z. B. CMR/Spediteurs-Bestätigung), der deutsche Verkäufer meldet in der ZM/EC-Sales-List, Sie erfassen den ig. Erwerb in HU. nav.gov.hu

  • Für Privat-Neuwagen: In HU fällt ÁFA auf den Erwerb an; NAV-Merkblatt zu „new means of transport“ beachten (Meldung/Zahlung vor Zulassung). nav.gov.hu


Fazit in einem Satz

  • Unternehmer (HU-USt-ID): in DE netto, in HU 27 % Erwerb-UStVorsteuerabzug bei PKW meist nicht bzw. nur eingeschränkt (z. B. Leasing/50 %).

  • Privat: Neuwagenkeine deutsche MwSt, 27 % in HU zahlen; Gebrauchtwagendeutsche MwSt bleibt, in HU kein Abzug/Erstattungsweg. European Union+2nav.gov.hu+2

Wenn du mir kurz sagst Privat oder Firma, Neu oder gebraucht und wie der Händler abrechnet (Regel- oder Margenbesteuerung), schreibe ich dir die genau passende Vorgehens-Checkliste inkl. Belegliste (Rechnung, USt-ID, Transportnachweis, NAV-Meldung).