Autoüberlassung in Ungarn: Rechtliche Hinweise

Kurz gesagt: Ja, du darfst dein in Ungarn zugelassenes Auto regelmäßig von jemand anderem fahren lassen. Wenn das nur gelegentlich ist, reicht i. d. R. deine Erlaubnis. Wenn die Person es regelmäßig/überwiegend nutzt, solltest du sie als „üzembentartó“ (eingetragener Halter/Betreiber) eintragen lassen – dann laufen Versicherung, behördliche Post und Ordnungswidrigkeiten korrekt über diese Person. jogado.hu+2gepjarmubiztositas.clb.hu+2

Was du als Halter beachten solltest

„Vollmacht“ (Meghatalmazás) – so machst du’s richtig

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Wann „üzembentartó“-Eintragung sinnvoll ist

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