Muss der Erlös aus dem Verkauf von Inventar / Möbel vom Haus-Verkäufer in Ungarn versteuert werden?

Ja – wenn du das Inventar/Mobiliar separat im Kaufvertrag ausweist, gilt das für den Verkäufer als Verkauf von „beweglichen Sachen“ (ingó). Das wird steuerlich getrennt vom Hausverkauf behandelt.  

Es kommt aber auch darauf an, wo man grundsätzlich steuerpflichtig ist:

Separat ausgewiesenes Inventar/Möbel (bewegliche Sachen)

Wenn Sie in Deutschland steuerlich ansässig sind und keine Betriebsstätte in Ungarn haben, fallen Gewinne aus beweglichen Privatgütern grundsätzlich nicht in Ungarn, sondern in Ihrem Ansässigkeitsstaat (Deutschland) an. Das DBA weist solche Veräußerungen regelmäßig dem Wohnsitzstaat zu.

ngmszakmaiteruletek.kormany.hu

Deutschland (§ 23 EStG): Private Veräußerungen von Haushalts-/Gebrauchsgegenständen sind typischerweise steuerfrei, weil es regelmäßig keinen Gewinn gibt; zudem gilt seit 2024 ein 1.000-€-Freibetrag auf alle privaten Veräußerungsgewinne je Jahr. (Spezialfälle wie Luxusgüter/kurze Haltefristen ausgenommen.)

Heißt praktisch:

Haus: ungarische Regeln (5-Jahres-Frist, 15 % auf den Gewinn, ggf. = 0 nach 5 Jahren).

Inventar: in der Regel deutsche Regeln; für „normale“ Möbel am Ende meist keine Steuer in DE, und keine in HU (sofern keine gewerbliche Tätigkeit/PE in HU).


Warum weist man das Inventar denn überhaupt getrennt aus im Kaufvertrag?
Weil der Käufer sich darauf die Grundsteuer von 4% sparen kann

So wird’s in Ungarn besteuert

1) Haus/Grundstück (Immobilie)

2) Möbel/Inventar (bewegliche Sachen, „ingó“)

Wichtige Praxispunkte

Mini-Beispiel


Fazit: Das separat bepreiste Inventar ist beim Verkäufer grundsätzlich steuerpflichtig, es sei denn du bleibst unter den NAV-Schwellen (600 k HUF Einnahmen/200 k HUF Einkünfte im Jahr). Achte darauf, Einbauten nicht fälschlich als „Inventar“ zu führen und setze realistische Werte an.

Quellen/Guides der NAV (ungarische Steuerbehörde) zu Immobilien- und „ingó“-Verkäufen: nav.gov.hu+5nav.gov.hu+5nav.gov.hu+5

 




Hinweis: Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar, sondern basieren auf frei zugänglichen Informationen für mündige Bürger. Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater!

 

Kundenlogin

Noch kein Konto? Jetzt registrieren

sections.newsletter_title

sections.newsletter_text

Rechtliches

Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen.

Kostenlose Immobilienbewertung

AGB

Datenschutzerklärung

Widerrufsbelehrung